Annullation der Reise und Hilfe unterwegs
Mit einer Reiseversicherung werden Ihnen die Kosten erstattet, wenn Sie eine Reise nicht antreten oder vorzeitig abbrechen müssen. Mit einem Anruf erhalten Sie dort jederzeit schnelle Hilfe in Notsituationen. Eine Reiseversicherung können Sie für sich als Einzelperson oder gleich für mehrere Personen im gleichen Haushalt abschliessen.
Unfall und Krankheit
Der Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit im Ausland ist abhängig von der Aufenthaltsdauer. Falls Sie Ihre Arbeit aufgeben, sind Sie für Nichtberufsunfälle über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers noch während dreissig Tagen nach der letzten Lohnzahlung versichert. Diesen Versicherungsschutz können Sie für maximal 180 Tage verlängern oder die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen.
Je nach Reiseziel brauchen Sie von Ihrer Krankenkasse noch eine temporäre Zusatzdeckung für Auslandreisen. Klären Sie das bei Ihrer Krankenkasse ab.
AHV
Erkundigen Sie sich bei Ihrer kontoführenden Ausgleichskasse (www.ahv.ch), wie Sie Beitragslücken auf Ihrem individuellen Konto vermeiden können. Bei längerer Abwesenheit ohne bestehendes Arbeitsverhältnis in der Schweiz müssen Sie Ihre Beiträge an die AHV selbst bezahlen.
Diebstahl
Überprüfen Sie, ob in Ihrer Hausratversicherung der «Diebstahl auswärts» versichert ist. Denn damit sind Ihre persönlichen Sachen weltweit gegen einfachen Diebstahl versichert.
> Zürich
Entdecke die Welt mit AFS!
AFS ermöglicht Jugendlichen, Erwachsenen, Gastfamilien und freiwilligen Mitarbeitenden authentische interkulturelle Erfahrungen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen den Kulturen.
Büro Zürich - Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
9:00-17:00 Uhr
Donnerstagvomittag geschlossen