Teilen:

Stillen und arbeiten

Unser Experte
Stillen und arbeiten

Ja, Sie können arbeiten und dabei Ihr Kind nach dem Mutterschaftsurlaub weiter stillen! 
Während des ersten Lebensjahres Ihres Kindes gilt die gesamte Stillzeit als Arbeitszeit, solange Sie das Kind im Betrieb stillen.

Verlassen Sie den Betrieb, um Ihr Kind zu stillen, muss Ihnen die Hälfte der Abwesenheit als Arbeitszeit angerechnet werden. So sieht es das Arbeitsgesetz vor:  

Art.35a Abs.2 ArG: "Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben."

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen einen angemessenen Raum mit Liegemöglichkeit zum Stillen oder Abpumpen zur Verfügung zu stellen. Solange Sie stillen, dürfen Sie nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten und dürfen keine Überstunden leisten.

 

Teilen:

Adressen

A lire

Unsere Partner