;
Ein krankes Kind bringt die fein ausgeklügelte Planung grundsätzlich durcheinander. Kranke Kinder dürfen nicht in die Krippe, gehen nicht in die Schule oder den Hort. | |
Womöglich trifft es exakt den Tag, an dem Sie eine wichtige Sitzung haben, von der Sie unmöglich fernbleiben können. Die Grosseltern wohnen nicht in der Nähe, die Nachbarn sind in den Ferien und der andere Elternteil ist auf Geschäftsreise. Leider gibt es in solchen Notsituationen wenig Unterstützung von aussen. Als Familienpflichten gelten:
Folglich haben Sie das Recht, sich während drei Tagen um Ihr krankes Kind zu kümmern. Ist das Kind noch nicht gesund, kann der andere Elternteil diese drei Tage ebenfalls beanspruchen, was bedeutet, dass Sie gemeinsam maximal sechs Tage beziehen können, um Ihr Kind zu pflegen. Der Anspruch gilt pro Krankheitsfall, nicht pro Kalenderjahr. Wie weiter nach 6 Tagen? |