Stellen Sie sich vor, Sie sind berufstätig und ihr Kind wird plötzlich schwer krank oder hat einen Unfall. Es muss längere Zeit, Wochen, vielleicht sogar Monate im Spital verbringen. Ihre Welt gerät aus den Fugen. Neben der Angst um Ihr Kind und der Unruhe in der ganzen Familie, sind Sie nun auch noch auf kulante Arbeitgeber*innen angewiesen, um für die Betreuung Ihres Kindes nicht Ihre Ferientage beziehen zu müssen.
Im heutigen Gesetz ist festgelegt, dass Arbeitgeber*innen bei kürzeren Absenzen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind. Wird ein Kind krank, kann ein Elternteil je maximal drei bezahlte Urlaubstage am Stück nehmen, unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Dies gilt jeweils pro Ereignis und für höchstens zehn Tage pro Jahr. Der bezahlte Urlaub gilt nicht nur für die Betreuung eines erkrankten oder verunfallten Kindes, sondern auch anderer Familienmitglieder, Lebenspartner oder Lebenspartnerin. Doch nicht einmal diese Regelung ist allen Arbeitgeber*innen bekannt. Drei Tage pro Ereignis sind bereits für weniger schwerwiegende Erkrankungen und geplante Spitalaufenthalte völlig unzureichend, geschweige denn für eine schwere Erkrankung oder schwere Verletzungen nach einem Unfall.
Im Dezember 2020 hat das Parlament einer neuen Regelung zum Betreuungsurlaub zugestimmt, die ab 1. Juli 2021 gilt.
Neu erhalten erwerbstätige Eltern eine Betreuungsentschädigung, welche über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird. Der Betreuungsurlaub dauert maximal 14 Wochen. Eltern können diesen tageweise oder am Stück innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten beziehen, die ab dem ersten Krankheitstag der Langzeitpflege beginnt. Wenn beide Eltern arbeitstätig sind, gelten die 14 Wochen kumuliert für beide. Für längere Abwesenheiten muss weiterhin unbezahlter Urlaub bezogen oder eine andere Betreuungsmöglichkeit gesucht werden.
Der Verein Kind+Spital setzt sich seit langem für eine ausreichende finanzielle Unterstützung erwerbstätiger Eltern von schwer kranken Kindern ein, gestützt auf den Artikel 3 der EACH Charta: Wenn Eltern ihre kranken Kinder betreuen und nicht in der Lage sind, ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen, dürfen ihnen keine zusätzlichen Einkommenseinbussen entstehen.
Über Kind+Spital
Kind+Spital setzt sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitswesen ein. Ziel ist es, die psychischen und physischen Aufenthaltsbedingungen von Kindern und Jugendlichen im Spital zu verbessern. In seiner Arbeit stützt sich der gemeinnützige Verein auf die Charta für Kinder im Krankenhaus, die im Jahre 1988 zusammen mit Partnerorganisationen aus zahlreichen europäischen Ländern ausgearbeitet wurde.