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Familienpolitik

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Familienpolitik

„Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen“. Bundesverfassung 1999, Art. 116.


Was ist Familienpolitik?
Familienpolitik ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Familienpolitik ist letztlich Gesellschaftspolitik. Sie betrifft verschiedene gesellschaftliche Bereiche und ist deshalb eine Querschnittsaufgabe, die rechtliche, ökonomische, ökologische und pädagogische Massnahmen umfasst. Familienpolitik umfasst alle Massnahmen und Einrichtungen, welche die Familien unterstützen und fördern. Sie beschränkt sich zudem nicht auf Familien mit unmündigen oder finanziell abhängigen Kindern, sondern umfasst familiäre Lebensformen über den ganzen Lebenszyklus.

Familienpolitische Massnahmen beinhalten einerseits finanzielle Leistungen wie Familienzulagen, Steuerabzüge, Stipendien, Mutterschaftsversicherung sowie Bedarfsleistungen für Eltern. Andererseits umfasst Familienpolitik auch Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Beratungsdienste.

Die Schweiz gab im Jahr 2000 lediglich 1.9% des Bruttoinlandprodukts (BIP) für die Unterstützung von Familien aus und befindet sich damit im europäischen Vergleich auf den unteren Rängen.

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