Die Kantone verstehen sich als Gliedstaaten des Bundesstaates Schweiz mit einem Höchstmass an Souveränität. Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und ein eigenes Gericht.
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone sieht vor, dass sich der Bund im Wesentlichen mit der Normsetzung und der Finanzierung beschäftigt, wobei er die Umsetzung an die Kantone delegiert. In den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Kultur verfügen die Kantone über grösstmögliche Autonomie.
> Zürich