Die obligatorische Krankenversicherung, auch Grundversicherung genannt, soll den Zugang zu einer umfassenden medizinischen Vorsorge und Behandlung im Wohnkanton sicherstellen.
In der obligatorischen Grundversicherung müssen die Krankenkassen eine Person unabhängig von ihrem Alter und Gesundheitszustand versichern.
Bei Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse berät und unterstützt Sie die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung.
Leistungen
Die Krankenversicherung trägt die Kosten in Folge von Krankheit, Schwangerschaft/Geburt und Unfall, sofern keine Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Sie bezahlt ambulante ärztliche, chiropraktische, psycho-, physio- und ergotherapeutische Behandlungen, verordneten Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons (Ausnahme: Notfälle in der ganzen CH), Spitex-Leistungen, Kosten im Pflegeheim sowie Leistungen an Rehabilitation und präventive Massnahmen. Die durch die Grundversicherung zu zahlenden Leistungen sind durch den Bund klar definiert. Erbringt ein Arzt/eine Ärztin eine Leistung, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt ist, muss sie den Patienten informieren.
Zusatzversicherungen
Es steht jeder Person frei, sich über die obligatorische Krankenversicherung hinaus zusätzlich zu versichern. Dies ist nötig, wenn Sie Leistungen beanspruchen möchten, die nicht von der Grundversicherung gedeckt werden.
Zum Beispiel:
Für eine Zusatzversicherung verlangen die Versicherungen das wahrheitsgetreue Beantworten von Gesundheitfragen, aufgrund dessen sie über die Aufnahme entscheiden.