Familienergänzende Kinderbetreuung bezieht sich auf Betreuungsangebote, die zusätzlich zur Betreuung durch die Eltern oder Familienangehörigen bereitgestellt werden. Dies umfasst Kindertagesstätten, Kindergärten, Tagesmütter/-väter, Horte und ähnliche Einrichtungen.
Eine Kontrollinstanz für diese Art der Betreuung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Betreuungseinrichtungen hohe Qualitätsstandards einhalten und das Wohl der Kinder gewährleistet ist.
In der Schweiz ist die familienergänzende Kinderbetreuung ein wichtiges Thema, das auf verschiedenen Ebenen reguliert und kontrolliert wird. Die Zuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung dieser Einrichtungen liegt in der Regel bei den Kantonen und Gemeinden, wobei es eine Reihe von Institutionen und Mechanismen gibt, die sicherstellen, dass die Betreuungsstandards eingehalten werden.
Hier sind einige der Hauptakteure und Kontrollmechanismen in der Schweiz:
Kantonale Behörden: In der Schweiz sind die Kantone für die Regulierung und Aufsicht der familienergänzenden Kinderbetreuung zuständig. Sie erteilen Betriebserlaubnisse, überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und führen regelmäßige Inspektionen durch.
Gemeindebehörden: Viele Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung werden auf Gemeindeebene wahrgenommen. Die Gemeinden sind oft für die praktische Umsetzung der kantonalen Vorgaben verantwortlich und führen ebenfalls Kontrollen und Inspektionen durch.
KOKES (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren): Diese Konferenz koordiniert die Sozialpolitik der Kantone, einschließlich der Kinderbetreuung, und entwickelt gemeinsame Standards und Empfehlungen.
Qualitätsmanagementsysteme: Viele Betreuungseinrichtungen in der Schweiz nutzen freiwillige Qualitätsmanagementsysteme wie das „QualiKita“-Label, das von der Stiftung „Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz“ gefördert wird. Solche Labels setzen hohe Standards und führen regelmäßige externe Evaluationen durch.
Elternräte und Elternvereinigungen: Elternräte in den Einrichtungen sowie nationale und kantonale Elternvereinigungen engagieren sich für die Qualität der Kinderbetreuung und fungieren als wichtige Feedback- und Kontrollinstanzen.
Schweizerisches Bildungszentrum für junge Erwachsene und Fachpersonen der familienergänzenden Kinderbetreuung (EDK): Diese Institution bietet Aus- und Weiterbildungsprogramme an und trägt zur Professionalisierung und Qualitätssicherung im Bereich der Kinderbetreuung bei.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Standards für die familienergänzende Kinderbetreuung können von Kanton zu Kanton variieren. Grundsätzlich beinhalten sie jedoch Vorschriften zu den Räumlichkeiten, zur Qualifikation des Personals, zu Betreuungsverhältnissen (Anzahl Kinder pro Betreuungsperson), zu pädagogischen Konzepten und zur Sicherheit der Kinder.
Die Einhaltung dieser Standards wird durch regelmäßige Inspektionen und Audits überprüft, und bei Verstößen können Sanktionen verhängt oder Betriebserlaubnisse entzogen werden. Eltern haben zudem oft die Möglichkeit, Feedback zu geben und Beschwerden einzureichen, die von den zuständigen Behörden geprüft werden.
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