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Scheidung in der Schweiz: Welche Auswirkungen hat sie auf das Aufenthaltsrecht?

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Scheidung in der Schweiz: Welche Auswirkungen hat sie auf das Aufenthaltsrecht?

Pascal Gemperli @einfache-scheidung.ch

Wenn ein(e) Schweizer(in) eine ausländische Person heiratet, erhält diese in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung, die ihr das Leben in der Schweiz ermöglicht. Doch was passiert, wenn das Paar sich trennt oder scheidet?

Die Situation hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) haben in der Regel keine Probleme: Ihr Recht, in der Schweiz zu bleiben, bleibt nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Auch EU- oder EFTA-Bürger mit einer B-Bewilligung, die im Rahmen einer Ehe ausgestellt wurde, dürfen in der Schweiz bleiben.

Anders gestaltet sich die Lage für Personen aus Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten mit einer B-Bewilligung. Nach einer Trennung oder Scheidung droht ihnen der Verlust des Aufenthaltsrechts.

   

     

Eine Verlängerung der Bewilligung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. So muss die Ehe mindestens drei Jahre bestanden haben und die betroffene Person gut integriert sein. Weitere wichtige Faktoren sind das Vorhandensein gemeinsamer Kinder oder der Nachweis häuslicher Gewalt während der Ehe.

Wichtig ist, dass diese Regelungen nicht gelten, wenn eine Scheinehe oder ein Missbrauch nachgewiesen wird. In solchen Fällen wird die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert, und die betroffene Person muss die Schweiz verlassen.

  

Fotos: tatjanameininger/ sabthai@depositphotos

 

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