Pascal Gemperli @Gemperli Consulting GmbH
Wenn ein Paar Beziehungsprobleme hat, aber noch nicht an eine Scheidung denkt, kann eine Trennung eine vorübergehende Lösung sein. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es oft notwendig, diese Situation in einer Trennungsvereinbarung festzuhalten. Dieses Dokument regelt wichtige Aspekte wie das Sorgerecht für die Kinder, Besuchsrechte, Unterhaltszahlungen, die Aufteilung des Eigentums, die Zuweisung der ehelichen Wohnung und steuerliche Verpflichtungen. Sobald eine Einigung zwischen den Partnern erzielt wurde, spricht man von einer faktischen Trennung.
Es wird jedoch empfohlen, diese Vereinbarung von einem Gericht bestätigen zu lassen. Nach der gerichtlichen Genehmigung wird die Trennung rechtlich als gerichtliche Trennung von Tisch und Bett anerkannt. Im schweizerischen Recht ist eine solche Bestätigung zwar nicht zwingend erforderlich, bringt jedoch viele rechtliche und praktische Vorteile mit sich.
Einer der wichtigsten Vorteile betrifft Paare, die Sozialleistungen erhalten. Eine nicht bestätigte Vereinbarung kann zum Verlust bestimmter Ansprüche führen. Ohne gerichtliche Genehmigung werden gegenseitige finanzielle Verpflichtungen nicht offiziell anerkannt, was sich auf den Bezug oder die Anpassung von Sozialleistungen auswirken kann. Zudem bleibt die Begrenzung der AHV- und IV-Renten für verheiratete Paare ohne gerichtlichen Beschluss bestehen. Die gesetzliche Anerkennung der Vereinbarung klärt solche Punkte und vermeidet zukünftige Komplikationen.
Auch für Paare, die keine Sozialleistungen beziehen, ist die gerichtliche Bestätigung von entscheidender Bedeutung. Im Falle eines Streits hat eine private Vereinbarung nicht dieselbe rechtliche Wirkung. Ein Gericht greift erst ab dem Beginn des Verfahrens ein, ohne rückwirkend auf frühere Verstöße einzugehen. Zudem sind Entscheidungen über das Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen nur dann bindend, wenn sie gerichtlich bestätigt wurden.
Zusammengefasst bietet die gerichtliche Bestätigung einer Trennungsvereinbarung beiden Parteien einen wichtigen Schutz, minimiert Risiken und gewährleistet eine bessere rechtliche Sicherheit.
Wenn ein(e) Schweizer(in) eine ausländische Person heiratet, erhält diese in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung, die ihr das Leben in der Schweiz ermöglicht. Doch was passiert, wenn das Paar sich trennt oder scheidet?
Die Situation hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) haben in der Regel keine Probleme: Ihr Recht, in der Schweiz zu bleiben, bleibt nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Auch EU- oder EFTA-Bürger mit einer B-Bewilligung, die im Rahmen einer Ehe ausgestellt wurde, dürfen in der Schweiz bleiben.
Anders gestaltet sich die Lage für Personen aus Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten mit einer B-Bewilligung. Nach einer Trennung oder Scheidung droht ihnen der Verlust des Aufenthaltsrechts.
Eine Verlängerung der Bewilligung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. So muss die Ehe mindestens drei Jahre bestanden haben und die betroffene Person gut integriert sein. Weitere wichtige Faktoren sind das Vorhandensein gemeinsamer Kinder oder der Nachweis häuslicher Gewalt während der Ehe.
Wichtig ist, dass diese Regelungen nicht gelten, wenn eine Scheinehe oder ein Missbrauch nachgewiesen wird. In solchen Fällen wird die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert, und die betroffene Person muss die Schweiz verlassen.
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