Das Erben oder die Erbschaft in der Schweiz bezieht sich auf das Recht, das Vermögen oder Eigentum einer verstorbenen Person zu erhalten. Gemäß dem schweizerischen Erbrecht können Erben Vermögenswerte wie Geld, Immobilien, Unternehmen und persönliche Gegenstände erben. Die Erbschaft kann durch testamentarische Anordnungen oder, wenn kein Testament vorhanden ist, gemäß der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden.
Das schweizerische Recht berücksichtigt Pflichtteile für bestimmte Erben, wie Kinder, und ermöglicht die Testierfreiheit für den Erblasser. Die Erbschaftssteuer wird von einigen Kantonen erhoben, jedoch gibt es auf Bundesebene keine solche Steuer. Eine ordnungsgemäße Planung der Erbschaft ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Verstorbenen verteilt wird. Rechtsberatung wird oft empfohlen, um die komplexen Aspekte des schweizerischen Erbrechts zu klären.
Erfahren Sie mehr darüber in unseren Seiten zum Thema Erbschaft, wo Sie detaillierte Informationen zu den Feinheiten des schweizerischen Erbrechts und hilfreiche Leitfäden zur Nachlassplanung finden können.
Foto: Freepik