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Scheidung in der Schweiz - Grundlagen

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Scheidung in der Schweiz - Grundlagen

Scheidung ist eine lebensverändernde Entscheidung, die oft von komplexen Emotionen begleitet wird. Sie markiert das Ende einer Ehe, aber auch den Beginn neuer Kapitel im Leben der Beteiligten. Während der Prozess anspruchsvoll sein kann, gibt er auch die Möglichkeit zur Selbstreflexion und persönlichen Entwicklung.

Die Ehepartner, die das Zusammenleben beenden möchten, haben die Möglichkeit, eine der drei folgenden Lösungen zu wählen:

  • Die Trennung nach dem Schutzmassnahmenverfahren (Eheschutzverfahren): Diese Trennung löst nicht die Ehe auf, und die Ehepartner bleiben verheiratet. Zu klärende Schlüsselpunkte umfassen das Sorgerecht für die Kinder, finanzielle Beiträge und die Wohnsituation. Diese Punkte sollten in einer Vereinbarung über Schutzmassnahmen der Ehe festgelegt werden.
  • Die Trennung de facto: Hierbei handelt es sich um eine Trennung ohne den Gang zum Gericht.
  • Die Scheidung: Sie kann auf gemeinsamen (vollständigen oder teilweisen) oder einseitigen Antrag erfolgen. Die Auswirkungen einer Scheidung beinhalten Unterhaltsbeiträge, die Aufteilung des Vermögens, die berufliche Vorsorge und Entscheidungen bezüglich der Kinder. Bei einer vollständigen Einigung können die Ehepartner ohne Anwalt scheiden. Wenn keine Einigung erzielt wird, ist die Anwesenheit eines Anwalts erforderlich.

Die elterliche Sorge ist die rechtliche Verantwortung der Eltern, Entscheidungen für ihr minderjähriges Kind zu treffen. Sie bleibt in der Regel gemeinsam, auch nach einer Trennung oder Scheidung.

Die Ehepartner schulden einander Unterstützung, auch nach der Trennung. Je nach den Umständen kann ein Unterhaltsbeitrag festgelegt werden. Dieser wird anhand einer Berechnung der Einkünfte und Ausgaben der Eltern sowie der Bedürfnisse der Kinder bestimmt.

Familienzulagen werden zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen an den Elternteil gezahlt, der das Sorgerecht für das Kind hat. Bei geteiltem Sorgerecht werden die Familienzulagen zwischen den beiden Eltern aufgeteilt.

Die Aufteilung des Vermögens: In Abwesenheit eines Ehevertrags erhält jeder Ehepartner sein eigenes Eigentum, während das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht aufgeteilt wird.

Bei einer Scheidung werden die in der zweiten Säule angesparten Gelder, die seit dem Tag der Eheschliessung von beiden Ehepartnern eingezahlt wurden, hälftig geteilt. Nur in Ausnahmefällen kann ein Ehepartner auf sein Recht auf die Hälfte der Austrittsleistung verzichten, die der andere Ehepartner während der Ehedauer erworben hat, wenn er auf andere Weise eine gleichwertige Alters- und Invalidenvorsorge erhält (Artikel 122 und 123 des ZGB).

Wenn das Gericht feststellt, dass der verzichtende Ehepartner keine gleichwertige Vorsorge erworben hat, kann es die Vereinbarung über die Nebenwirkungen der Scheidung gegebenenfalls nicht bestätigen oder ändern.

Das Schweizer Scheidungsrecht

Schweizerisches Zivilgesetzbuches (Personenstand, Eheschliessung, Scheidung, Kindesrecht, Verwandtenunterstützungspflicht, Heimstätten, Vormundschaft, Ehevermittlung):

Die einvernehmliche Scheidung: Wenn sich die Partner einig sind

Die einvernehmliche Scheidung in der Schweiz ist ein Verfahren, bei dem beide Ehepartner sich darüber einig sind, die Ehe zu beenden, und gemeinsam die Bedingungen der Scheidung festlegen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass sowohl die Scheidung selbst als auch Angelegenheiten wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht für Kinder in gegenseitigem Einvernehmen geregelt werden. Dienstleister wie einvernehmliche-scheidung.ch bieten nebst Hilfe auch diverse Tools, die es ermöglichen, die Modalitäten der Trennung zu berechnen (Online Unterhaltsrechner).

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