Die Unterhaltszahlungen sind von entscheidender Bedeutung für das Wohl des Kindes. Durch diese Zahlungen stellen die Eltern sicher, dass das Kind alles erhält, was es für eine gesunde Entwicklung benötigt. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Pflege, Erziehung, schulische und berufliche Ausbildung, Freizeitaktivitäten sowie die Deckung von Gesundheits- und Unfallkosten und vieles mehr.
Die Eltern tragen gemeinsam und nach ihren Möglichkeiten die Verantwortung für den Unterhalt des Kindes. Sie kümmern sich um die Betreuung und übernehmen die finanzielle Verantwortung für den Lebensunterhalt, die Erziehung und Ausbildung des Kindes sowie gegebenenfalls für Kindesschutzmassnahmen. Dabei liegt es in ihrer Verantwortung, wie sie die Aufteilung der Unterhaltsverpflichtung untereinander regeln.
Ob die Eltern zusammenleben oder nicht, die Aufteilung der finanziellen und betreuungstechnischen Verantwortung für die Kinder ist oft uneinheitlich. Häufig übernimmt die Mutter den Grossteil der Betreuung und ist möglicherweise deshalb nur teilweise oder gar nicht berufstätig, was mit einem Einkommensverlust einhergeht. Der Vater leistet in der Regel den Hauptanteil der finanziellen Unterstützung.
Unterhalt und alleinige Betreuung: Bei Trennung übernimmt in den meisten Fällen die Mutter (selten der Vater) die Hauptbetreuung der Kinder und damit die elterliche Obhut. Die Kinder leben hauptsächlich bei ihr, während der Vater Alimente (Unterhaltsbeiträge) zahlt und die Kinder im Rahmen der Besuchsrechte betreut.
Unterhalt und abwechselnde Obhut: Getrennt lebende Eltern können jedoch auch eine abwechselnde Obhut für das Kind vereinbaren, bei der sie das Kind gemäss einem festgelegten Zeitplan abwechselnd betreuen. In solchen Fällen vereinbaren die Eltern, welcher Elternteil welche Unterhaltsleistungen (Pflege und Erziehung, finanzieller Unterhalt) erbringt, und wie sie dies gegebenenfalls ausgleichen, wenn ein Elternteil einen höheren Beitrag zum Kindesunterhalt leistet als der andere.
Die Berechtigung auf Kinderalimente liegt beim Kind. Diese Alimente werden entweder in einem Unterhaltsvertrag (wenn die Eltern nicht verheiratet sind) oder in einem Gerichtsurteil (bei Ehetrennung/Scheidung oder wenn die Eltern nicht verheiratet sind) festgelegt.
Festlegung der Kinderalimente bei Ehetrennung und Scheidung: Bei gerichtlicher Trennung und Scheidung genehmigt das Gericht die von den Eltern getroffene Unterhaltsvereinbarung oder legt die Alimente selbst fest.
Festlegung der Kinderalimente bei nicht verheirateten Eltern: Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, werden die Alimente entweder in einem Unterhaltsvertrag oder in einem Gerichtsurteil geregelt. Der Unterhaltsvertrag kann zwischen den Eltern ausgehandelt werden, muss jedoch von der Kindesschutzbehörde (KESB) genehmigt werden, um als rechtsverbindlich für das Kind zu gelten und als Titel für die Alimenteneintreibung und eventuelle Bevorschussung zu dienen.
Berechnung der Kinderalimente: Die Höhe der Unterhaltszahlungen muss den Bedürfnissen des Kindes entsprechen, einschliessliche der Kosten für den Lebensunterhalt, die Betreuung sowie die Lebensumstände und finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Gegebenenfalls müssen auch das Vermögen und die Einkünfte des Kindes berücksichtigt werden.
Schutz des Existenzminimums der zahlungspflichtigen Eltern: Die Kinderalimente dürfen nicht so hoch sein, dass das Existenzminimum der zahlungspflichtigen Eltern gefährdet wird. In solchen Fällen kann die andere Elternperson zusätzlich zur Betreuung des Kindes auch den finanziellen Unterhalt des Kindes übernehmen.