Jugendkriminalität in der Schweiz ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ niedrig. Dennoch gibt es auch hier eine gewisse Anzahl von jugendlichen Straftätern. Die meisten Jugendlichen, die straffällig werden, begehen Delikte wie Diebstahl, Vandalismus oder Körperverletzung.
In der Schweiz gibt es spezielle Gesetze und Vorschriften, die sich auf Jugendkriminalität beziehen. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht und zielt darauf ab, jugendliche Straftäter zu erziehen und zu resozialisieren. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist es, den Jugendlichen dabei zu helfen, ihre Fehler zu erkennen und ihre kriminelle Laufbahn zu beenden.
Jugendliche Straftäter werden oft von speziell ausgebildeten Jugendgerichtspsychologen untersucht und begutachtet. Die Jugendstrafanstalten und Jugendarbeitseinrichtungen bieten Programme und Massnahmen an, die darauf abzielen, die sozialen Kompetenzen der jugendlichen Straftäter zu verbessern und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.
Insgesamt setzt die Schweiz auf eine präventive Herangehensweise an die Jugendkriminalität, indem sie Jugendliche unterstützt und ihnen dabei hilft, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Im Jahr 2021 gab es in der Schweiz eine Zunahme der Jugendurteile um 7,5% im Vergleich zum Vorjahr, insgesamt wurden 20'902 Urteile ausgesprochen. Allerdings sind die Urteile im Zusammenhang mit Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz um 23% zurückgegangen. Die meisten Sanktionen waren Verweise, persönliche Leistungen und Bussen. Insgesamt wurden 1038 Jugendliche fremdplatziert.
Die Anzahl der Urteile aufgrund von Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch stieg um 6,4% auf 8578. Dieser Wert ist seit 2018 kontinuierlich gestiegen, jedoch wurde der Spitzenwert von 2010 bisher nicht erreicht. Dabei gliedert sich die Tabelle der Straftaten wie folgend auf:
Es ist besorgniserregend, dass die Anzahl der Jugendurteile im Zusammenhang mit Straftaten gegen das Strafgesetzbuch und insbesondere Gewaltstraftaten kontinuierlich ansteigt. Dies zeigt, dass die Prävention von Gewalt und die Förderung sozialer Kompetenzen bei Jugendlichen weiterhin eine grosse Herausforderung darstellen.
Es ist wichtig, dass Institutionen und Organisationen, die sich mit der Jugendgewalt beschäftigen, ihre Arbeit verstärken und ihre Programme verbessern, um Jugendliche dabei zu unterstützen, Konflikte friedlich zu lösen und positive Beziehungen aufzubauen. Nur so kann eine sichere und gesunde Gesellschaft für alle geschaffen werden.
Verweise sind nach wie vor die häufigste Sanktion bei Jugendurteilen, die bei 35% der Fälle verhängt wurden, gefolgt von persönlicher Leistung (30,8%). Busse und Freiheitsentzug können erst ab dem Alter von 15 Jahren verhängt werden und wurden in 27,5% bzw. 4,4% der Fälle ausgesprochen.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1038 Personen nach Jugendstrafrecht fremdplatziert, entweder vorsorglich oder nach einem Jugendurteil ausserhalb der eigenen Familie untergebracht. Bei 402 Jugendlichen wurden vorsorgliche Schutzmassnahmen angeordnet, wobei 109 zur stationären Beobachtung, 270 in einer offenen und 132 in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wurden. Von den 271 Jugendlichen, die nach einem Jugendurteil fremdplatziert wurden, waren 221 in einer offenen und 58 in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Insgesamt mussten 248 nach Jugendstrafrecht verurteilte Straffällige einen Freiheitsentzug absolvieren. Die durchschnittliche Dauer einer Fremdplatzierung betrug im Jahr 2021 162 Tage, wobei die längste durchschnittliche Dauer bei der offenen Unterbringung nach einem Jugendurteil verzeichnet wurde. Quellenangabe: Admin.ch