Einige müssen, da ein Einkommen nicht ausreicht. Andere wollen, um den Anschluss in der Berufswelt nicht zu verpassen, um Lücken in den Sozialversicherungen zu vermeiden oder um mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Wieder andere brauchen den Ausgleich zwischen Beruf und Familie, um sich körperlich und geistig gesund zu fühlen. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihren Wunsch, Teilzeit zu arbeiten.
Klären Sie folgende Fragen vorgängig ab:
Der Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte präzisieren:
Aus rechtlicher Sicht gibt es zu bedenken:
1. Kinderzulagen: Im Kanton Zürich müssen Sie 80 Stunden pro Monat arbeiten, um die volle Zulage von CHF 200.-- pro Monat zu erhalten. Überlegen Sie sich daher, wer von den Eltern die Zulage beantragt.
2. Unfallversicherung: Sie müssen mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, um automatisch gegen Nichtbetriebsunfall versichert zu sein. Arbeiten Sie weniger, sollten Sie sich privat versichern. Berufsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg sind immer versichert.
3. Pensionskasse: Erst wenn Sie mehr als CHF 24‘720.00 brutto jährlich verdienen, nimmt Sie die betriebliche Vorsorge automatisch auf. Verdienen Sie an mehreren Stellen kleinere Beträge, die zusammengezählt diesen Betrag ergeben, können Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
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Wir paaren unsere langjährige Erfahrung im Spielgruppenbereich elegant mit neusten Erkenntnissen, orientieren uns dabei an der Spielgruppenpädagogik und stellen das Kind mit seinen Bedürfnissen konsequent in den Mittelpunkt. Unsere Kompetenz teilen wir gern mit allen, die kleine Kinder kreativ und einfühlsam begleiten wollen – in der Spielgruppe, in der Krippe und in der (Tages-)familie.