Arbeitslos - Erste Schritte

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Arbeitslos - Erste Schritte

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Arbeitslos - was tun?

Melden Sie sich sofort arbeitslos, auch wenn Sie erst gerade die Kündigung erhalten haben und noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, müssen Sie Ihre Arbeitslosigkeit persönlich anmelden, sonst verlieren Sie einen Teil Ihrer Arbeitslosenentschädigung.

Wie und wo?

In einigen Kantonen können Sie sich direkt bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) arbeitslos melden, in anderen Kantonen bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Was für Ihren Wohnort gilt und welche Dokumente Sie mitnehmen müssen, erfahren Sie auf dem 
Informationsportal der Schweizer Behörden


Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen: bei der Wohngemeinde oder beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Die Anmeldung muss persönlich und spätestens am ersten Tag erfolgen, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen möchten. Nehmen Sie für die Anmeldung folgende Dokumente mit:

  • Versicherungsausweis AHV-IV
  • einen amtlichen Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.)
  • Falls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt, müssen Sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde vorlegen
  • Formular “Meldung bei der Wohngemeinde“, sofern die Erstanmeldung nicht beim RAV erfolgt ist
  • Ausländische Staatsangehörige müssen zudem ihre Niederlassungsbewilligung oder einen Ausländerausweis vorlegen.

Die Gemeinde orientiert Sie über die zu unternehmenden Schritte. Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bietet Sie in der Folge zu einem Informationstag auf. Später folgen individuelle Beratungen mit Ihrer RAV-Personalberaterin, Ihrem RAV-Personalberater.

Arbeitslosigkeit anmelden:   Zürich  

Arbeitslosigkeit anmelden:       Bern


Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen.
 

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