Melden Sie sich sofort arbeitslos, auch wenn Sie erst gerade die Kündigung erhalten haben und noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, müssen Sie Ihre Arbeitslosigkeit persönlich anmelden, sonst verlieren Sie einen Teil Ihrer Arbeitslosenentschädigung.
Wie und wo?
In einigen Kantonen können Sie sich direkt bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) arbeitslos melden, in anderen Kantonen bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Was für Ihren Wohnort gilt und welche Dokumente Sie mitnehmen müssen, erfahren Sie auf dem Informationsportal der Schweizer Behörden
Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen: bei der Wohngemeinde oder beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Die Anmeldung muss persönlich und spätestens am ersten Tag erfolgen, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen möchten. Nehmen Sie für die Anmeldung folgende Dokumente mit:
Arbeitslosigkeit anmelden: Zürich
Arbeitslosigkeit anmelden: Bern
Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen.