Obligatorische Volksschule im Kanton Zürich

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Obligatorische Volksschule im Kanton Zürich

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Obligatorische Volksschule im Kanton Zürich

Jedes Kind, das im Kanton Zürich lebt, hat das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe II. Danach stehen den Studierenden an den Hochschulen der Tertiärstufe vielfältige Bildungsangebote zur Verfügung.

Die Verantwortung über die öffentliche Schule obliegt in der Schweiz den Kantonen, weshalb jeder Kanton über ein eigenes Schulsystem verfügt. Teilweise sind die Unterschiede so markant, dass ein Schulwechsel über die Kantonsgrenze hinweg mit einigen Hürden verbunden ist. 

Die öffentliche Schule ist politisch und konfessionell neutral; sie erfüllt eine wichtige Integrationsfunktion: Kinder beiderlei Geschlechts
mit unterschiedlichen sozialen, sprachlichen und kulturellen Hintergründen besuchen die gleiche Schule.

Obligatorische Volksschule

Die Grundschule im Kanton Zürich, welche die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe umfasst, ist für alle Kinder kostenlos und zugänglich. Die Organisation der obligatorischen Volksschule erfolgt auf Gemeindeebene. Nach Abschluss der Grundschulbildung können Jugendliche zwischen Berufsbildung oder weiterführenden Schulen wählen. Die Mittel- und Berufsfachschulen werden auf kantonaler Ebene organisiert.

   

    

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Sonderschulen

Im Kanton Zürich gibt es Sonderschulen, die vom Kanton genehmigt wurden. Die Schülerinnen und Schüler besuchen während der regulären Öffnungszeiten den Unterricht und erhalten bei Bedarf Therapien. Während der unterrichtsfreien Zeit (vor und nach der Schule sowie während der Mittagspause) wird eine sozialpädagogische Betreuung angeboten. Es gibt drei verschiedene Arten von Sonderschulen:

  • Typ A: Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Verhalten, Lernen oder Sprache.
  • Typ B: Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, sensorischen oder mehrfachen Beeinträchtigungen ohne kognitive Beeinträchtigung (Typ B1) und mit kognitiver Beeinträchtigung (Typ B2).
  • Typ C: Für Kinder und Jugendliche mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Besonders die Sonderschulen vom Typ A und C sind relativ breit über den Kanton Zürich verteilt, wodurch betroffene Kinder und Jugendliche oft eine solche Schule in ihrer näheren Umgebung besuchen können, was zu kürzeren Anreisewegen führt.

Sonderschulen Typ A und C nach Bezirk 

Sonderschulen Typ B alle Bezirke

Es kann erforderlich sein, eine Schülerin oder einen Schüler aufgrund aussergewöhnlicher Umstände in einer Sonderschule mit einem Heimpflegeangebot unterzubringen. Im Rahmen dieses Angebots besuchen die Kinder und Jugendlichen die Sonderschule und wohnen gleichzeitig im Heimpflegeangebot. Die sozialpädagogische Betreuung orientiert sich gezielt an den Bedürfnissen der Schülerin oder des Schülers und kann bei Bedarf bis zu 365 Tagen im Jahr erfolgen.

Maturitätsschule

Die Maturitätsschulen bieten verschiedene Abschlüsse wie die gymnasiale Maturität, die Berufsmaturität, den Fachmittelschulausweis oder die Fachmaturität an und ermöglichen den Zugang zur höheren Berufsbildung, zu Fachhochschulen, Universitäten und Eidgenössisch Technischen Hochschulen.

Handelsmittelschule
Informatikmittelschule  Berufsmaturitätsschule Projekte Maturitätsschulen
Zentrale Aufnahmeprüfung 50 Jahre Berufsmaturität

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Adressen

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