Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche während dem Schuljahr maximal 9 Stunden pro Woche (max. 2 Std./ Tag), in den Schulferien maximal 15 Std/ Woche (max. 3 Std./ Tag), arbeiten. Grundsätzlich dürfen sie nicht an Wochenenden arbeiten. Eine Ausnahme bilden z. B. Sportanlässe des Vereins etc.
Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche während der Hälfte ihrer mindestens 3 Wochen dauernden Ferien 40 Stunden pro Woche arbeiten. Jedoch ausschliesslich an Wochentagen zwischen 6 und 20 Uhr. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 12 Stunden betragen.
Ab 15 Jahren gelten die Bestimmungen des Arbeitsrechtes Art.56 bis 59.
Jugendliche dürfen grundsätzlich keine Nacht- und Wochenendarbeit leisten. Bei gewissen Tätigkeiten, insbesondere bei gewissen Berufsausbildungen (Bäcker, Pflegefachpersonen etc.), werden Ausnahmebewilligungen genehmigt.
Ein Arbeitsvertrag eines Minderjährigen benötigt die Zustimmung der Eltern.
Möchten Sie einen Jugendlichen einstellen? Informieren Sie sich bei den kantonalen Behörden über eine allfällige Bewilligungs- und Meldepflicht.