Ein Tier zu versichern, macht Sinn, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Tierarztbesuche, Operationen oder Schäden, die das Tier verursacht, können teuer werden. Eine Versicherung schützt vor finanziellen Überraschungen und sorgt dafür, dass das Tier im Notfall die beste Versorgung bekommt.
In der Schweiz können Tiere über verschiedene Versicherungen abgesichert werden. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf dem Schweizer Obligationenrecht (OR), dem Tierschutzgesetz (TSchG) und weiteren spezifischen Bestimmungen. Hier ein Überblick:

Tierkrankenversicherung
- Was wird versichert? Diese Versicherung deckt in der Regel die Kosten für tierärztliche Behandlungen, Operationen oder Medikamente.
- Gesetzliche Grundlage:
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Tierkrankenversicherung abzuschliessen. Die Versicherung ist freiwillig und basiert auf dem individuellen Vertrag zwischen Tierhalter und Versicherungsanbieter (Art. 1 OR: Vertragsfreiheit).
- Anwendungsbereich:
Besonders verbreitet bei Hunden, Katzen oder Pferden.
Haftpflichtversicherung für Tiere
- Was wird versichert? Deckt Schäden ab, die ein Tier Dritten zufügt (z. B. ein Hund verursacht einen Verkehrsunfall). In einigen Kantonen ist die Haftpflichtversicherung für Hunde obligatorisch.
- Gesetzliche Grundlage:
- Art. 56 OR: Tierhalterhaftung. Tierhalter sind für Schäden verantwortlich, die ihre Tiere verursachen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie die gebotene Sorgfalt angewendet haben.
- Kantonale Vorschriften: Einige Kantone schreiben eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter vor.
Viehversicherung
- Was wird versichert? Nutztiere wie Kühe, Schweine oder Schafe können gegen Krankheiten, Unfälle oder Tod versichert werden.
- Gesetzliche Grundlage:
Diese Versicherungen sind privatwirtschaftlich organisiert und unterliegen keinen besonderen gesetzlichen Vorschriften. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die Details.
Pferdeversicherung
- Was wird versichert? Neben der Kranken- und Haftpflichtversicherung gibt es spezielle Policen für Reitpferde, die Diebstahl, Tod oder Invalidität abdecken.
- Gesetzliche Grundlage:
Auch hier gelten die Bestimmungen des OR und die AVB der Versicherungen.
Tierschutz und gesetzliche Regelungen
- Das Tierschutzgesetz (TSchG) verpflichtet Tierhalter, ihre Tiere artgerecht zu halten und für deren Wohl zu sorgen. Versicherungen können Teil dieser Vorsorge sein, sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz können Halter rechtlich belangt werden, was indirekt finanzielle Absicherung (z. B. Haftpflicht) relevant macht.
Zusammenfassung
Tiere können in der Schweiz durch private Versicherungen für Krankheit, Unfall oder Haftpflicht abgesichert werden. Die Haftung des Halters ist im Obligationenrecht geregelt, während spezifische Versicherungen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können. Obligatorische Versicherungen existieren nur in Ausnahmefällen (z. B. kantonale Hundehaftpflicht).
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