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Teilung des BVG-Guthabens

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Teilung des BVG-Guthabens

Nachstehend finden Sie Informationen über die Teilung des BVG-Guthabens.....wenn Sie noch Fragen haben, gibt Ihnen unser Partner gerne Auskunft www.einfache-scheidung.ch 

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Teilung des BVG-Guthabens

Trennung oder Scheidung : was sind die Folgen bezüglich BVG und der Teilung des BVG-Guthabens ?
 
Das Gesetz sieht die hälftige Teilung jenes BVG-Freizügigkeitsguthabens vor, welches vom Hochzeitstag bis zum Tag des endgültigen Scheidungsurteils von den Ehegatten angespart wurde.
 
Solange die Ehegatten nur getrennt sind, werden die BVG-Guthaben nicht aufgeteilt.
 
Das heisst, dass der Ehegatte mit dem kleineren Freizügigkeitsbetrag manchmal zuerst um eine gerichtliche Trennung bitten wird. Dies ist in dieser Hinsicht vorteilhaft, als dass die Ehegatten max. 2 Jahre Bedenkzeit haben, um eine Übereinkunft über die Effekte der Scheidung zu finden.
 
Vorteilhaft ist die Situation für den Ehegatten, der das kleinere BVG-Guthaben (vom Hochzeitstag an gerechnet) hat; ihm wird die Hälfte der Differenz zwischen den beiden Beträgen überwiesen.
 
Beispiel:
 
Der Ehegatte hat Beiträge in Höhe von CHF 30'000,-  seit dem Hochzeitstag auf sein Vorsorgekonto eingezahlt(gemäss BVG - Bescheinigung) 
Die Ehegattin hat Beiträge in Höhe von CHF 18'000.-  seit dem Hochzeitstag auf ihr Vorsorgekonto eingezahlt(gemäss BVG - Bescheinigung)
 
30'000 - 18'000 = 12'000 geteilt durch 2 = 6'000
 
Die Pensionskasse der Ehegattin wird Fr. 6000.- von der Pensionskasse des Ehegatten bekommen.
 
Der während der Zeit, wo die Ehegatten getrennt aber noch nicht geschieden waren, der BVG-Kasse eingezahlte Betrag wird ebenfalls geteilt; die Hälfte wird dem Ehegatten mit dem kleineren Vorsorgeguthaben überwiesen.

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