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Das Berner Schulsystem

schule

Vorschulzeit

Im Kanton Bern regelt das Kindergartengesetz das Angebot der Gemeinden. Sie müssen gewährleisten, dass jedes Kind vor dem Eintritt in die Schule während mindestens einem Jahr den Kindergarten besuchen kann. Die Gemeinden können einen zweijährigen und in begründeten Ausnahmefällen auch einen dreijährigen Kindergartenbesuch ermöglichen.

Flexibler Schuleintritt / Schulversuch Basistufe

Um die Chancengleichheit im Kanton Bern zu verbessern wird eine Flexibilisierung des Schuleintritts gegenwärtig geprüft. Im Rahmen eines Schulversuches wurde im August 2005 die Basisstufe an 13 Standorten im Kanton Bern einführt. Die Projektklassen befinden sich in den Regionen Bern-Mittelland, Emmental-Oberaargau, Oberland und Seeland.

Bis im Juli 2010, respektive 2012 soll dieser Schulversuch dem Berner Kantonsparlament (Grosser Rat) die nötigen Entscheidungsgrundlagen liefern, welches Einschulungsmodell eingesetzt werden soll. Die definitive Einführung der Basisstufe kommt frühestens per Anfang August 2012 in Frage.
 

Eintritt in den Kindergarten / in die Schule?

Grundsätzlich wird jedes Kind, das vor dem 1. Mai seinen siebten Geburtstag feiert, auf diesen Zeitpunkt schulpflichtig. Das heisst, es tritt Anfang August des gleichen Jahres in die Primarschule ein.

In der Stadt Bern schreibt das Reglement über das Schulwesen vor, dass jedes Kind das Recht hat, den Kindergarten während zwei Jahren zu besuchen. Ein Kind kann dabei frühestens zwei Jahre vor dem ordentlichen Schuleintritt in den Kindergarten gehen. Die Einschreibung für den Kindergarten findet Anfang des Jahres statt. Eltern mit Kindern im Kindergartenalter erhalten zu diesem Zeitpunkt ein Schreiben mit ausführlichen Informationen.

Für das 1. Schuljahr ist der Zeitpunkt der Einschreibung ebenfalls zu Beginn des Jahres. Wenn die Kinder einen öffentlichen städtischen Kindergarten besuchen, erhalten die Eltern im Januar die Unterlagen über die Lehrperson im Kindergarten. Jene Eltern, deren Kinder nicht in einen öffentlichen städtischen Kindergarten gehen, sind gebeten die Unterlagen beim Schulamt der Stadt Bern anzufordern.


  

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