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Leistungen in der Schwangerschaft

schwangerschaft Bei einer Schwangerschaftübernimmt die Krankenkasse:
          • 7 Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt oder bei der Hebamme
          • 2 Ultraschallkontrollen zwischen der 10.-12. und der 20.-23. Schwangerschaftswoche
          • 1 Kontrolluntersuchung ca. 6 Wochen nach der Geburt.
          • CHF 100.00 an einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme
          • 3 Sitzungen mit einer Stillberaterin
          • Die Geburt im Spital, in einem anerkannten Geburtshaus oder zu Hause
          • 5 Hebammen-Besuche innert 10 Tagen nach der Geburt

Bei einer Risikoschwangerschaft werden so viele Untersuchungen übernommen wie nötig, respektive ärztlich verordnet, sind.

Vorgeburtliche Untersuchungen bezüglich Behinderung oder Krankheit des Kindes, wie spezielle Blutentnahmen und Fruchtwasserpunktion, werden hauptsächlich bei Risikoschwangerschaften und auf ärztliche Verordnung von den Krankenkassen übernommen.

Sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit einer normal verlaufenden Schwangerschaft und Geburt stehen, sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Das heisst, Sie bezahlen weder Franchise noch Selbstbehalt auf die Vorsorgeuntersuchungen und die Geburt.

Komplikationen der Schwangerschaft gelten als Krankheit und unterstehen damit der regulären Kostenbeteiligung.


  

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